Welche Einzelmaßnahmen
werden gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
- Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen
- Heizungsanlagen
- Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Im Erstgespräch können Sie mich kennen lernen, wir besprechen Ihre Wünsche rund um Ihr Gebäude und mögliche Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ich freue mich sehr auf Ihren Kontakt.
