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03/2026
Heizungsförderung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, wurde im Februar 2026 grundlegend reformiert. Die neue Bundesregierung hat zentrale, als belastend empfundene Pflichten der Vorgängerversion aus dem Jahr 2024 abgeschafft.
Die wichtigsten Änderungen (Stand Februar 2026)
Wegfall der 65%-Regel: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurde aufgehoben.
Keine Austauschpflicht nach 30 Jahren: Die generelle Pflicht, funktionierende Gas- oder Ölheizungen nach 30 Jahren Betriebsdauer auszutauschen, entfällt.
Technologieoffenheit: Hausbesitzer haben wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihres Heizsystems. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung wurde in ihrer bisherigen Form gelöst.
Enddatum 2044: Fossile Heizsysteme dürfen nach aktuellem Stand weiterhin maximal bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden.
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