Individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude.

Der Sanierungsfahrplan ist ein Instrument, das dazu dient, eine strukturierte und langfristige Strategie für die energetische Modernisierung von Gebäuden zu entwickeln. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu verbessern, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Gebäudebestand insgesamt nachhaltiger zu gestalten.

 

Ein Sanierungsfahrplan umfasst typischerweise folgende Schritte:

Bestandsaufnahme und Analyse: Eine umfassende Untersuchung des Gebäudes, einschließlich seiner Bauteile, Heizungs- und Lüftungssysteme sowie des Energieverbrauchs.

 

Zieldefinition: Basierend auf den Ergebnissen der Analyse werden konkrete Ziele für die energetische Sanierung festgelegt. Diese können beispielsweise die Reduzierung des Energieverbrauchs um einen bestimmten Prozentsatz oder die Erhöhung der Energieeffizienz auf ein bestimmtes Niveau sein.

Maßnahmenplanung: Entwicklung eines detaillierten Plans für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Dies kann die Priorisierung der Maßnahmen, die Auswahl geeigneter Technologien und Materialien sowie die Kostenschätzung umfassen.

 

Finanzierung und Förderung: Identifizierung von Finanzierungsmöglichkeiten und staatlichen Förderprogrammen, die die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unterstützen können.

Umsetzung: Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen gemäß dem Maßnahmenplan.

 

Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts der Sanierungsarbeiten und Anpassung des Sanierungsfahrplans bei Bedarf.

Ein Sanierungsfahrplan ist besonders wichtig für Eigentümer und Verwalter von Gebäuden, um langfristige Strategien für die energetische Modernisierung zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen effektiv und kosteneffizient umgesetzt werden.

 

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Warum Sanierungsfahrplan?

Die Vorteile eines iSFP:
Staatliche Förderung des iSFP von bis zu 50%.
für ein Familienhaus bis max. EUR 650,00 für MFH bis max. EUR 850,00
Wichtig:
Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %: Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Ist ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.
 

Energieeffizienzberatung

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