20.02.2024 - -Aktuelle Förderungungen!  BEG EM 358/359 sind neu aufgelegt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle energie-fachberater.de

 

 

19.01.2024

 

Die Energieberatung wird wieder gefördert. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 80% vom Bund ... weitere Infos

 

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18.01.2024

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden..

 

Quelle: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Was wird in der BEG EM gefördert?

Quelle bafa.de

 

 

Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.

 

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2024 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent

Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Weitere Informationen zur Förderung beim Heizungstausch gibt es hier auf einen Blick.

 

Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen. Quelle Bild und Text: BMWK

 

Gefördert werden Heizungsoptimierung

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.

nes im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Bildquelle bafa.de

Fördergegenstand Fachplanung Baugegleitung

 

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Bildquelle bafa.de

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