Heizungsförderung KFW

Seit dem 27.02.2024 über die KFW möglich

Seit dem 1. Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz.

Sie können sich nun direkt bei der KFW registrieren und nun selber Anträge stellen.

 

Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie dabei vorgehen, wir beraten und unterstützen Sie gerne auch bei der Antragstellung.
 

 

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen

können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen.

 

Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten können:

Zur Übersicht der Konditionen

 

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden

Voraussichtlich ab August 2024 sind antrags­berechtigt:

  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer­innen oder Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden(Quelle kfw.de)
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