Seit dem 27.02.2024 über die KFW möglich
Seit dem 1. Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz.
Sie können sich nun direkt bei der KFW registrieren und nun selber Anträge stellen.
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie dabei vorgehen, wir beraten und unterstützen Sie gerne auch bei der Antragstellung.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen
können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten können:
Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:
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